Samstag, 5. April 2025 13:00 bis 17:00

SAISONSTART MIT SÄCKE-UND SERVICEPASSAUSGABE

Mitglieder erhalten sowohl beim Saisonstart als auch an den Service-Freitagen ihren Servicepass, die Jahresplakette, ihr Kontingent Gemeinde- und Jutesäcke. Auch die Barzahlung ihres Mitgliedsbeitrages ist vorort möglich. Ihr Bonus als Mitglied! Eine Gratis-LKW-Abfuhr Grünschnitt im Wert von € 50 Während der Saison 6 Monate Gratis-Grünschnittabfuhr jeden Samstag Startpaket von 10 Jutesäcken gratis (Wert € 10.-) Alle Bündelanhänger gratis Zutritt zur Grünschnittverladestelle zum Zwecke des Abladens von Grünschnitt jeden Samstag während der Saison von 14:00 bis 16:00 (12.4 bis 26.10.25) Bereitstellung Ihres Müllsackkontingents Möglichkeit der Miete des Klubhauses für private Feste Verleihung von Tischen und Bänken für Ihr Gartenfest Hilfestellung bei Gemeindeangelegenheiten Persönliche Beratung und Information
BEGINN  WÖCHENTLICHE MÜLLABFUHR Montag, 7.4.2025
BEGINN GRÜNSCHNITTABFUHR Samstag, 12.4.2025
Ab Montag, 3.11.2025 beginnt die 14-tägige Müllabfuhr. Letzte Grünschnittabfuhr Samstag, 25.10.2025
© © IGM DSCHUNGELDORF Impressum
InteressenGeMeinschaft
Wir sind an folgenden Freitagen im Klubhaus ( 17:00-19:00) für Sie da!
11.4.25
2.5.25
13.6.25
8.8.25
18.4.25
9.5.25
27.6.25
22.8.25
25.4.25
16.5.25
11.7.25
5.9.25
3.10.25
23.5.25
25.7.25
19.9.25
17.10.25
30.5.25
Liebe IGM Mitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren!  2024 haben wir in konstruktiver Atmosphäre gemeinsam mit der Landesregierung NÖ, Marktgemeinde St. Andrä Wördern, zahlreichen Fachleuten, dem Kleingartenverein einen Bebauungsplan erarbeitet , die in den Bebauungsbestimmungen  (60. Änderung) mit 6.12.2024 beschlossen und mit 20.12.2024 rechtswirksam wurden.  Jetzt stehen wir vor der Tatsache, dass die Marktgemeinde Stankt Andrä-Wördern, diesen Bebauungsplan in der 61. Änderung ( https://www.staw.at/Flaechenwidmungs-_Bebauungsplanaenderung_September_2025_1) willkürlich und einseitig ändern möchte und schon zur Einsicht aufgelegt  hat, und wenn kein Einspruch, dann werden diese Bebauungsbestimmungen mit 20.10.2025 rechtsgültig. Hier würde zum Beispiel  bei einer Gebäudehöhe ab 7,5m u.a. nurmehr ein Walmdach möglich sein. Weiteres siehe Anlage (Skizzen zur neu geplanten Bauordnung.jpg). Wir ersuchen euch um Mithilfe mit euren Einsprüchen, die spätestens am 20.10.2025 bei der Gemeinde eingelangt sein müssen. Bitte helft mit, die ursprüngliche Bebauungsbestimmung vom 6.12.24 beizubehalten. Vielen Dank! Stefan Gaal   (Obmann)                                                                                                       Wolfgang Spatz (Obmann Stv.)
Tel.: 0664/ 731 663 12