Unsere Badesiedlung hat die Flächenwidmung "Bauland-Sondergebiet "Badehütten"Neben der Niederösterreichischen Bauordnung gelten für die Badesiedlung in der KG Altenberg besondere Baurichtlinien, die eingehalten werden müssen.Diese speziellen Verordnungen finden Sie in der Baurichtlinien für Badesiedlung .Halten Sie schon zum Zeitpunkt der Planung Ihres Bauvorhabens, Rücksprache mit dem Bauamt der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern. So sind auch ein Carport, die Errichtung eines Zaunes, eines Kamins, etc. je nach Bauvorhaben anzeige- bzw. Bewilligungspflichtig.bewilligigungspflichtig.Bauvorhaben sind im Hinblick auf ihren Umfang bewilligungs- (§ 14 NÖ BO) oder anzeigepflichtig (§ 15 NÖ BO).Sämtliche aktuellen Niederösterreischen Bauvorschriften finden Sie unter noe.gv.atInfos zum NachbarschaftsrechtInfos zu den geltenden RuhezeitenInfos zur Umweltverordnung