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Unsere Badesiedlung hat die Flächenwidmung "Bauland- Sondergebiet "Badehütten" Neben der Niederösterreichischen Bauordnung gelten für die Badesiedlung in der KG Altenberg besondere Baurichtlinien, die eingehalten werden müssen. Diese speziellen Verordnungen finden Sie in der Baurichtlinien für Badesiedlung . Halten Sie schon zum Zeitpunkt der Planung Ihres Bauvorhabens, Rücksprache mit dem Bauamt der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern. So sind auch ein Carport, die Errichtung eines Zaunes, eines Kamins, etc. je nach Bauvorhaben anzeige- bzw. Bewilligungspflichtig.bewilligigungspflichtig. Bauvorhaben sind im Hinblick auf ihren Umfang bewilligungs- (§ 14 NÖ BO) oder anzeigepflichtig (§ 15 NÖ BO). Sämtliche aktuellen Niederösterreischen Bauvorschriften finden Sie unter noe.gv.at Infos zum Nachbarschaftsrecht Infos zu den geltenden Ruhezeiten Infos zur Umweltverordnung
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